
Sicher ist sicher – bei den Sparkassen ist Ihr Geld in guten Händen
In einer Zeit großer Unsicherheit müssen auch unvorhersehbare Entwicklungen eingeplant werden. In wirtschaftlicher Hinsicht stellen Ereignisse wie Lieferengpässe und ungewöhnliche Preissteigerungen sowie die absehbar weiter steigenden Anforderungen in Bezug auf eine CO2-Neutralität nicht nur die privaten Verbraucherinnen und Verbraucher, sondern auch viele Unternehmen vor große Herausforderungen.
Verlässliche Konstante in unruhigen Zeiten
Umso wichtiger bleibt: Sparkassen, Landesbanken und Landesbausparkassen lassen ihre Kundinnen und Kunden nicht im Stich. Ihre Versorgung mit finanzwirtschaftlichen Dienstleistungen durch ihre Sparkasse ist eine verlässliche Konstante in unruhigen Zeiten.
Die OSV-Sparkassen haben sich über den regionalen Stützungsfonds dazu verpflichtet, füreinander einzustehen. Das bedeutet, einzelne Sparkassen aufzufangen, sollten diese in wirtschaftliche Schwierigkeiten geraten.
Das ist der letzte Schritt in einer Reihe von Aktivitäten des Stützungsfonds, die darauf abzielen, bei drohender Fehlentwicklung frühzeitig gegenzulenken. Erst, wenn alle vorgeschalteten Maßnahmen erfolglos sind, wäre die Gemeinschaft der Sparkassen gefordert, Stützungsbeiträge zu leisten.
Seitdem das Sicherungssystem in den 1970er-Jahren gegründet wurde, hat noch nie eine Kundin oder ein Kunde eines Mitgliedsinstitutes einen Verlust der Einlagen erlitten, es mussten noch nie Einleger entschädigt werden und ist es bei keinem Mitgliedsinstitut zu einer Insolvenz gekommen.

Einlagen bis zu 100.000 Euro geschützt
Durch die gesetzliche Einlagensicherung und die darüberhinausgehende freiwillige Institutssicherung der Sparkassen-Finanzgruppe haben grundsätzlich alle Einlagenkundinnen und -kunden als Gläubiger einer Sparkasse, Landesbausparkasse oder Landesbank im Entschädigungsfall einen Anspruch auf Entschädigung durch das Sicherungssystem. Der gesetzliche Entschädigungsanspruch ist bis zu einer Höhe von 100.000 Euro pro Person begrenzt.
Dazu zählen insbesondere Privatkundinnen und -kunden und Personengesellschaften sowie Kapitalgesellschaften. Der Einlagenschutz umfasst alle Spar-, Termin- und Sichteinlagen. Dazu zählen Sparbücher, Tagesgeldkonten, Festgeldkonten und Girokonten sowie die auf einen Namen von Kundinnen und Kunden ausgestellten Sparbriefe.
In bestimmten Fällen und Lebenssituationen können auch Beträge über 100.000 Euro hinaus ausnahmsweise geschützt sein. Das ist beispielsweise der Fall bei einmaligen Zahlungen aus Immobilientransaktionen im Zusammenhang mit privat genutzten Immobilien. Ferner bei Beträgen, die soziale oder gesetzlich vorgesehene Zwecke erfüllen und an bestimmte Lebensereignisse des Einlegers geknüpft sind (z.B. Heirat, Scheidung, Renteneintritt, Ruhestand, Kündigung, Entlassung, Geburt, Krankheit, Pflegebedürftigkeit, Invalidität, Behinderung oder Tod) sowie bei Beträgen für aus Gewalttaten verursachte gesundheitliche Schädigungen oder für durch nicht zu Recht erlittene Strafverfolgungsmaßnahmen.
Schuldverschreibungen eines Kreditinstitutes wie z. B. Inhaberschuldverschreibungen und Zertifikate werden hingegen von der gesetzlichen Einlagensicherung nicht abgedeckt, auch Forderungen mit Eigenkapital-/Eigenmittelcharakter werden ebenfalls nicht gesichert.

Zusatzfonds ab 2025 im Aufbau
Um die Effizienz und Schlagkraft zu erhöhen, haben alle Institute der Sparkassen-Finanzgruppe vereinbart, ab 2025 einen Zusatzfonds aufzubauen, der ergänzend zu den bestehenden gesetzlichen Sicherungsmitteln zur Verfügung steht. Dieser Zusatzfonds dient zusammen mit weiteren prozessualen Verbesserungen der Erfüllung bankaufsichtlicher Anforderungen dazu, im Falle einer Krise noch schneller handlungsfähig zu sein und Institute im Bedarfsfall flexibel zu unterstützen.

Beständigkeit und Service zahlen sich aus: Sparkassen genießen hohe Treue ihrer Kundinnen und Kunden
Das Sicherungssystem erfüllt eine zentrale Aufgabe. Es gibt den Kundinnen und Kunden Vertrauensschutz. Menschen brauchen Verlässlichkeit, Sicherheit und Planbarkeit. In Krisenzeiten kommen die Stärken der Sparkassen besonders zum Tragen. 40 Prozent der befragten Personen haben in einer Umfrage (Kantar im Auftrag des Deutschen Sparkassen- und Giroverbandes, 10/2022) angegeben, dass sie sehr hohes oder hohes Vertrauen in die Sparkassen haben. Die Ergebnisse zeigen, dass Sparkassen auch aufgrund ihrer langen Tradition und ihrem soliden Geschäftsmodell als vertrauenswürdige Institutionen in Deutschland wahrgenommen werden.
Knapp dahinter folgen die Volks- und Raiffeisenbanken (36 Prozent), die ebenfalls ein hohes Vertrauen der Kundinnen und Kunden genießen. Rang 3 belegt die ING mit einem Anteil von 26 Prozent. Neben dem eigentlichen Kapital sind Vertrauen und Reputation wohl das wichtigste „Kapital“, das ein Kreditinstitut aufbauen kann. Die Ergebnisse zeigen sehr deutlich, dass Neo-Banken, wie N26 (8 Prozent) oder auch Großbanken wie die Deutsche Bank (19 Prozent) bei Kundinnen und Kunden weniger Vertrauen hervorrufen.
